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Teilnahmebedingungen

Seminarteilnahmebedingungen der Rheuma-Liga Hessen e.V.

gültig ab 04.12.2018

Allgemeines

Die Rheuma-Liga Hessen e.V. ist eine Hilfs- und Selbsthilfegemeinschaft für rheumakranke Menschen in Hessen.

Unser Ziel ist es, rheumakranken Menschen zu helfen mit Informationsangeboten, u. a. in 60 Selbsthilfegruppen in ganz Hessen. Darüber hinaus richtet sie Seminare aus, in denen Hilfe zur Selbsthilfe, Erfahrungsaustausch und Entspannungsmöglichkeiten angeboten werden.

Die Seminare  werden für Ehrenamtliche, betroffene Mitglieder und Interessenten der Rheuma-Liga Hessen e.V. ausgerichtet.

Anmeldung

Für alle Veranstaltungen der Rheuma-Liga Hessen e.V. ist eine vorherige schriftliche Anmeldung (per Brief, E-Mail oder Fax) erforderlich.

Sammelanmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden.

Eine schriftliche Anmeldung ist nur verbindlich,  wenn folgende Angaben enthalten sind:

Ø  Angabe des Seminartitels und des Seminartermins

Ø  bei Mitgliedern die Mitgliedsnummer

Ø  Vor – und Nachname mit Anschrift

Ø  Telefonnummer und ggf. E-Mail

Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und anerkennen. Die Teilnehmerzahl für die einzelnen Seminare ist begrenzt. Wir berücksichtigen die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs, können hiervon jedoch aus besonderen Gründen abweichen.

Vor Ablauf der Anmeldefrist werden von der Rheuma-Liga Hessen e.V. keine Auskünfte über Seminarbelegungen gegeben.

Die Teilnahmebestätigung erfolgt, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

Anmeldefrist

Die Seminarteilnahme kann nur bis zum Ablauf der  auf der Internetseite der Rheuma-Liga Hessen e.V. aufgeführten Anmeldefrist erfolgen.

Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen

a)
Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung des Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden.

Tritt der Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl ein, werden die Teilnehmer umgehend informiert. In allen anderen Fällen, einer Absage aus wichtigem Grund, sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, wird die Rheuma-Liga Hessen e.V. die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren.

b)
Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstattet die Rheuma-Liga Hessen e.V. die gezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Rheuma-Liga Hessen e.V.
Ein unangemeldetes Fernbleiben von der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückforderung der Seminarkosten.

Rücktritt des Seminarteilnehmers

Ausschließlich schriftliche Um- und Abmeldungen sind nach Eingang der Einladung zum Seminar bis 14 Tage (Posteingang bei der Rheuma-Liga Hessen e.V.) vor Veranstaltungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € möglich.

Ab 14 Tage bis Seminarbeginn ist für Um-und Abmeldungen der volle Kostenbeitrag zu erstatten, sollte der Platz nicht besetzt werden können. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist nur bis vor Beginn der Veranstaltung möglich. Es entsteht dafür eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.

Im Krankheitsfall entfallen die Stornierungsgebühren wenn innerhalb von 7 Tagen (Posteingang Rheuma-Liga Hessen e.V.) nach schriftlicher Abmeldung ein ärztliches Attest vorliegt.

Seminare, die für das Ehrenamt oder Mitarbeiter der Rheuma-Liga Hessen e.V. (ausgenommen Therapeuten) ausgeschrieben sind, sind bei Stornierungen gebührenfrei.

Seminargebühren/ Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligungen können für Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich sein. Sie sind in der Ausschreibung veröffentlicht und gelten pro Person. Sind in Ihrem Wunschseminar bereits alle Plätze belegt, nehmen wir Sie in eine Warteliste auf und senden Ihnen zeitnah eine Benachrichtigung darüber.

Bei einer Aufnahme in die Teilnahmeliste erhalten Sie die Bestätigung (nur per E-Mail oder telefonisch) zeitnah nach Eingang der Anmeldung. Die Kostenbeteiligung ist vor der Veranstaltung zu begleichen.

Die Kosten der Seminare werden überwiegend aus Mitteln der Rheuma-Liga Hessen e. V. und in vielen Fällen auch aus Zuwendungen von Sozialleistungsträgern (Deutsche Rentenversicherung Bund, Lottomittel des Landes Hessen, GKV-Selbsthilfeförderung oder Aktion Mensch) finanziert. Bei Seminaren für alle Mitglieder  beteiligen sich die Teilnehmer/innen an den Seminarkosten. Diese Kostenbeteiligung beinhaltet Verpflegung, Referentenhonorare und bei mehrtägigen Seminaren die Unterkunft – in der Regel – im Einzelzimmer. In einzelnen Fällen kann zusätzlich eine Kostenbeteiligung für Arbeitsmaterialien oder Eintrittsgebühren erhoben werden. Die Fahrtkosten und Parkgebühren sind von den Teilnehmer/innen selbst zu tragen, ebenso die Getränke an den Abenden.

Seminare zur Qualifizierung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Rheuma-Liga Hessen e. V. sind für die Teilnehmer/innen kostenfrei. Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt und Parkgebühren werden  erstattet.


Die Seminargebühr wird nach Erhalt der Teilnahmebestätigung  zum Seminar fällig. Sie ist zu zahlen auf folgendes Konto:

 

Kontoinhaber: Rheuma-Liga Hessen e.V.
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE23 5005 0201 0000 0983 76

Urheberrecht

Der Rheuma-Liga Hessen e.V.  behält sich vor, während der Veranstaltung Arbeitsunterlagen auszuhändigen. Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Rheuma-Liga Hessen e.V. vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmer/innen zur Verfügung.

Datenschutz

Der Rheuma-Liga Hessen e. V.  übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung verarbeitet und gespeichert. Die Anmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn alle geforderten Angaben vollständig gemacht werden. Die Daten unterliegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung.

Die Namen und Adressdaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten zugänglich gemacht, sofern auf dem Anmeldeformular nicht widersprochen wird. Adressdaten beinhalten auch die E-Mail-Adresse.

Mit der Anmeldung gilt die Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit als erteilt. Dies beinhaltet insbesondere die Nutzung für Veröffentlichungen in der Verbandszeitschrift „mobil“ und auf den Internetseiten und Social Media der Deutschen Rheuma-Liga. Teilnehmer/innen können im Vorfeld, spätestens zu Beginn der Veranstaltung widersprechen.

 

Stand: Dezember 2018

Rheuma-Liga Hessen e.V.

Dornhofstraße 18
63263 Neu-Isenburg

Tel:  06102 / 88 3 66 - 0
Fax:  06102 / 88 3 66 - 20