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Antrag auf Mitgliedschaft

Um Ihre Mitgliedschaft zu beantragen, verwenden Sie bitte wahlweise den nachfolgenden Online-Antrag auf Mitgliedschaft oder das PDF-Dokument zum Ausdrucken, ausfüllen und zusenden.

„Ich willige ein, dass die Rheuma-Liga Hessen meine unten angegebenen Daten verarbeiten darf, um meinen Antrag auf Mitgliedschaft zu bearbeiten. Das gilt ausdrücklich auch für die Gesundheitsdaten. Ich kann diese Einwilligung jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen. Dazu schicke ich zum Beispiel eine E-Mail an info(at)rheuma-liga-hessen.de. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.“

SEPA-Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 40,00 €, für jedes weitere Familienmitglied 20,00 €. Der Mitgliedsbeitrag ist für das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. fällig. Beginnt Ihre Mitgliedschaft im 2. Halbjahr reduziert sich der Betrag für das erste Kalenderjahr der Mitgliedschaft auf 20,00€. In den Folgejahren ist das Fälligkeitsdatum des Mitgliedsbeitrages grundsätzlich im 1. Quartal des Beitragsjahres.

Wenn Sie die Arbeit und Ziele der Rheuma-Liga Hessen e.V. mit einem höheren Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie den Standardbeitrag gemäß Ihren Wünschen im Formular erhöhen. Bei Beitragszahlungen und Spenden bis 200€ ist der Überweisungsbeleg gleichzeitig Ihre Spendenbescheinigung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen aber gerne eine steuerwirksame Spendenbescheinigung aus.

Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft muss schriftlich (Post/Mail) bis zum 30.11. (Posteingang) des laufenden Jahres der Rheuma-Liga Hessen e.V. vorliegen.

SEPA-Lastschriftmandat

Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift eingezogen. Hiermit ermächtige ich die Rheuma-Liga Hessen e.V., den Mitgliederbeitrag zur Fälligkeit von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Rheuma-Liga Hessen e.V. auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattungen des belastenden Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. (Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE84ZZZ00000116409)